AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von GCS Schweiz AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote von GCS Schweiz AG in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für GCS Schweiz AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

 

§3 Preise

Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten und der gesetzlichen MWST.

 

§4 Liefer- und Leistungszeit

Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch GCS Schweiz AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von GCS Schweiz AG durch Zulieferanten und Hersteller.

 

§5 Annahmeverzug

Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann GCS Schweiz AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. GCS Schweiz AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

 

§6 Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der GCS Schweiz AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung dem Überbringer anzumelden.

 

§7 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch GCS Schweiz AG hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

§8 Gewährleistung

GCS Schweiz AG gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Gewährleistungsansprüche gegen GCS Schweiz AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

 

§9 Retouren

Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an   zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

 

§10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GCS Schweiz AG.

 

§11 Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, Bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist   auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

§12 Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

§13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.

 

§14 Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf von Produkten für den Kunden kann GCS Schweiz AG unter jederzeitiger Beachtung geltender Datenschutznormen Personendaten selbst erheben, von Dritten beschaffen, speichern, bearbeiten und an Dritte weitergeben.
Die aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Website www.gcsag.ch unter Datenschutz.

 

§15 Geheimhaltung

Alle Mitarbeiter sowie Geschäftspartner (Subauftragsnehmer) verpflichten sich, ihr bekannte Geschäftsgeheimnisse weder anderen mitzuteilen noch selbst zu nutzen.

Art.321a Absatz 4 OR: “Die Arbeitnehmerin darf geheim zu haltende Tatsachen, wie namentlich Fabrikation- und Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Dienst des Arbeitgebers Kenntnis erlangt, während des Arbeitsverhältnisses nicht verwerten oder anderen mitteilen; auch nach dessen Beendigung bleibt sie zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit es zur Wahrung der berechtigten Interessen des Arbeitgebers erforderlich ist.” Dasselbe gilt für Auftragsnehmer.


§16 Gerichtsstand

Arlesheim ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Oberwil, 01.08.2023